Randori-Pro
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s
1. Gebühren
Die Vertragspartner nehmen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil. Der Sportschule wird eine
Einzugsermächtigung erteilt. Im Falle von anderweitiger Bezahlung werden jeweils zusätzlich 2,00 €
Bearbeitungsgebühr pro Woche fällig.
Während des Zahlungsverzuges hat der Schüler keinen Anspruch auf Teilnahme an den angebotenen
Veranstaltungen und am Training. Die Sportschule ist berechtigt, für jede Mahnung oder Rücklastschrift
eine Pauschale in Höhe von 10,00 € zu berechnen. Der Sportschule steht das Recht zu, den Beitrag
einmal pro Jahr um bis zu 1,00 € pro Woche zu erhöhen
Gebühren für Prüfungen, Wettkämpfe oder Verbandsbeiträge sind im Jahreshonorar nicht enthalten. Im
Falle einer Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird der Vergütungsbetrag entsprechend
angepasst, wobei auf volle 10 Cent-Beträge aufzurunden ist.
2. Außerordentliche Kündigung
Die Sportschule ist bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen die allgemeine Haus- und
Ausbildungsordnung zur fristlosen Kündigung der Ausbildungsvereinbarung berechtigt. Gleiches gilt,
wenn der Schüler mit mehr als acht Wochenbeiträgen in Verzug geraten ist. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei der Sportschule.
Macht die Sportschule von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, steht ihr ein pauschaler
Schadensersatz in Höhe von 75% des Honorars zu, welches der Schüler bei ordnungsgemäßer
Beendigung der Ausbildungsvereinbarung noch zu zahlen hätte. Dem Schüler bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
3. Haftung
Soweit dem Schüler Schadensersatzansprüche gegen die Sportschule zustehen, die nicht auf eine
Verletzung der sog. Kardinalspflicht zurückzuführen sind, haftet die Sportschule nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Trainer sind nicht
befugt, verbindliche Erklärungen für die Sportschule abzugeben.
5. Ruhezeiten
Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit (mit Attest) oder Schwangerschaft für einen im
Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden (max. 12 Monate). In diesem Fall verlängert sich
die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Für die
Stilllegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro erhoben.
6. Servicepauschale
Die Servicepauschale wird verwendet zur Qualitätssicherung, Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen
der Mitarbeiter und Trainer und für die Organisation sportschulübergreifender Veranstaltungen.
7. Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte wird für 10€ erworben. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte muss sofort eine
neue Mitgliedskarte beantragt werden, um am Training und All inklusive teilnehmen zu können.

Du möchtest auch Teil unserer Familie werden, dich selbst weiterentwickeln und dein eigenes Leben nach deinen Vorstellungen gestalten? Dann bist du bei uns genau richtig.